Das Amtsrichterhaus

Das Amtsrichterhaus ist zwischen 1750 und 1770 für den Amtsschreiber errichtet worden. Grund dafür war Schwarzenbeks Stellung als Amtsort, also als Verwaltungssitz, auch für die umliegenden Gemeinden. Der Amtsschreiber war der zweite Beamte des Amtes Schwarzenbek und damit der zweitwichtigste Mann. Er stand dem Amtmann zur Seite, war sein Vertreter und verantwortlich für die Abwicklung der Korrespondenz mit den Amtsangehörigen sowie den Verwaltungsstellen.

Der Amtmann selbst saß im 1768 gebauten Amtshaus, das auf dem Fundament der herzoglichen Absteige in Nähe der Wirtschaftsgebäude gebaut worden war (heute Verbrauchermarkt an der Compestraße).

Am 01. April 1870 wurde die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt, Schwarzenbek erhielt nun ein Amtsgericht, dessen erster Amtsrichter Gerichtsassessor Bredenkamp war, der nun auf das Gehöft des zweiten Beamten zog. Seit diesem Zeitpunkt wird das Haus Amtsrichterhaus genannt. Der letzte Bewohner war Amtsgerichtsdirektor Treichel (1963 bis 1968). Danach stand das Gebäude leer, da es sich in einem schlechten baulichen Zustand befand, bis es 1984 zusammen mit dem sogenannten Justizgarten von der Stadt Schwarzenbek erworben wurde. Vorangegangen waren dem Kauf zahlreiche Bemühungen aus der Schwarzenbeker Bevölkerung um den Erhalt des Hauses. Im Sommer 1985 schließlich konnten die Restaurierungsarbeiten des Gebäudes beginnen, das seit 1988 als Kulturzentrum genutzt wird. In den ersten Jahrzehnten wurde das Programm des Hauses durch verschiedene Kustoden, die Stiftung Herzogtum Lauenburg und den Freundeskreis Amtsrichterhaus gestaltet. Von April 2015 bis Ende 2020 führte die Louisenhof gGmbH in Kooperation mit der Stadt Schwarzenbek als Trägerin des Hauses die kulturelle Tradition des Hauses fort. Seit Anfang 2021 steht die Kulturarbeit wieder unter der Regie der Stadt Schwarzenbek.

Das Haus verfügt bestuhlt über 77 Sitzplätze und hat einen wunderbaren Flügel. Eine technische Ausstattung (außer Standartbeleuchtung / Ausstellungsbeleuchtung sowie 2 Funkmikrofone samt Ständer und eine Verstärkerbox für Vorträge oder Lesungen) ist nicht vorhanden. Im Rahmen von Konzerten, Lesungen oder Vorträgen können die Protagonisten ihr eigenes Equipment mitbringen.

Auch Veranstaltungen im Park des Amtsrichterhauses sind mit einer Kapazität bis ca. 250 Personen unbestuhlt oder 125 Personen bestuhlt möglich.

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